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Neues aus der Direktion (April 2020)
29 avril 2020 |
Strategie zur Rückkehr an den Arbeitsplatz
Die Direktion dankt der Task Force COVID 19 für die großartige Arbeit und ist sich bewusst, wie schwierig es ist, in einem sich schnell verändernden und unsicheren Umfeld eine Strategie zu formulieren.
Die Direktion genehmigt den Entwurf der "Strategie zur Rückkehr an den Arbeitsplatz" und stimmt zu ab Montag, 4. Mai, in Phase 3 einzutreten. Während dieser Phase dürfen maximal 30% des Personals (für die Eawag insgesamt und pro Abteilung) zu einem bestimmten Zeitpunkt auf dem Campus sein (mit zusätzlichen Begrenzungen der Anzahl der Mitarbeiter in einem einzelnen Labor oder Büro). Alle anderen Regeln und Vorschriften sollten, wie im Dokument beschrieben, befolgt werden.
Ad-hoc-Anträge DF zum Ausgleich der Auswirkungen von COVID 19 (Weisung 20-09)
Die Coronavirus-Krise hatte und hat erhebliche Auswirkungen auf die Forschung und Produktivität der Eawag. Da die meisten Eawag-Forschungsprojekte von externen Geldgebern finanziert werden, sind die Projektleiterinnen und Projektleiter dafür verantwortlich, mit den entsprechenden Geldgebern Kontakt aufzunehmen und über Anpassungen der Projektfristen und -ergebnisse und/oder zusätzliche Mittel zu verhandeln. In Fällen, in denen eine zufriedenstellende Lösung mit der externen Finanzierungsstelle nicht erreicht werden kann und Fehlbeträge nicht innerhalb der projektverantwortlichen Abteilung gedeckt werden können, kann ein Antrag bei der Direktion eingereicht werden.
Bei intern finanzierten Projekten tritt die Eawag selbst als Finanzierungsstelle auf. Kostenlose Verlängerungen von 6 Monaten werden für alle intern finanzierten Projekte auf Antrag an die Finanzabteilung gewährt (es ist keine zusätzliche Genehmigung der Direktion erforderlich). Falls zusätzliche Mittel benötigt werden, um die Auswirkungen von COVID 19 auszugleichen, wird die Eawag-Direktion Anträge auf eine solche Finanzierung von Fall zu Fall prüfen.
Falls die betroffenen Projekte (unabhängig davon, ob sie extern oder intern finanziert werden) Postdocs oder Wissenschaftler ohne Tenure Track miteinschliessen, deren Gehalt kompensiert werden müsste, sollten die Projektleiterinnen und Projektleiter prüfen, ob für die betroffenen Personen ein Ad-hoc- Discretionary Fund -Antrag (Richtlinie 20-09) im Sinne des Abschnitts «Kompensation der Auswirkungen von COVID 19» eingereicht werden soll.
Academic Transition Grant (ad hoc) - Sonderfälle im Zusammenhang mit den Auswirkungen von COVID 19 (Richtlinie 20-10)
Mit einem Academic Transition Grant (ATG) soll der Übergang auf die nächste akademische Stelle unterstützt werden. Daher wird davon ausgegangen, dass dem/der Bewerber/in für einen ATG bereits eine solche akademische Stelle zugesichert wurde.
Die durch COVID 19 verursachte Unterbrechung dürfte für Forscher in der Frühphase ihrer Karriere besonders problematisch sein. Um dazu beizutragen, diese Auswirkungen auszugleichen, ist es anders als sonst bei ATG-Anträgen nicht verlangt, dass die ATG-Förderung nur die Entwicklung neuer Fähigkeiten, Kooperationen und/oder Forschungsrichtungen unterstützt. In solchen Fällen sollte der Antragsteller einen kurzen Kommentar zu den Auswirkungen von COVID 19 auf seine Karriere abgeben und erklären, wie die beantragte Finanzierung diese Auswirkungen mildern würde.
Eawag "Infotag" an der EPFL
Die Direktion hat beschlossen, den Infotag für das Jahr 2020 abzusagen und auf das Jahr 2021 zu verschieben (gleicher Monat, gleicher Ort - EPFL, gleiches Thema mit möglicher Ergänzung durch das gemeinsame Eawag-EPFL-Projekt zu COVID 19).