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Generalabonnemente neu bei der Personalabteilung

1. Oktober 2019 | Simone Kral

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben liegt die Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit dem Bezug der Rail Checks und der Rückforderung für den Eawag-Beitrag neu bei der Personalabteilung.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben liegt die Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit dem Bezug der Rail Checks und der Rückforderung für den Eawag-Beitrag neu bei der Personalabteilung.

Zum massgebenden AHV-Lohn zählen unter anderem auch unsere Benefits wie die Beteiligung an General-Abonnementen, die Entschädigung für den Passepartout-Job-Abo (KB) oder den Eawag-Beitrag am ZVV-Bonuspass (DD), die den jährlichen Betrag von CHF 499.- übersteigen. Konkret heisst das, dass für diese ÖV-Vergünstigungen AHV-Beiträge abgerechnet und auf dem Lohnausweis deklariert werden müssen.

Ab dem 1. Oktober 2019 liegt die Verantwortlichkeit für die ÖV-Unterstützung bei der Personalabteilung und nicht wie bis dato bei den Finanzen. Detailliertere Informationen über die Zuständigkeiten findet ihr im Intranet.