Anstellung


Wir bieten attraktive Anstellungsbedingungen in einem internationalen Arbeitsumfeld. Zudem fördern wir eine Kultur, welche hervorragendes wissenschaftliches Arbeiten stimuliert, schaffen Freiräume für Innovation und setzen hohe Prioritäten in Themen wie Personalentwicklung, Gleichstellung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie vielem mehr.

Wir suchen laufend neue Spitzenkräfte, um gemeinsam die Eawag voranzutreiben. Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Anstellungsbedingungen

Arbeitszeit

Die Sollarbeitszeit entspricht 42 Stunden/Woche, wobei 1 Stunde als Vorholzeit gilt.
Die zusätzlichen Stunden werden zwischen Weihnachten und Neujahr oder als zusätzliche Ferientage unter dem Jahr kompensiert.

Lohn

Der Lohn wird fair nach Funktion, nutzbarer Erfahrung und Leistung gemäss dem Lohnsystem des ETH-Bereichs bzw. der Weisung für Pauschallöhne berechnet.

Ferien

6 Wochen bis zum 20. Altersjahr
5 Wochen ab dem 20. Altersjahr
6 Wochen ab dem 50. Altersjahr
+jeweils bis zu 6 Tagen (je nach Beschäftigungsgrad) zusätzlich aufgrund der Vorholzeit (siehe Arbeitszeit)

Probezeit

3 Monate, verlängerbar auf 6 Monate

Kündigungsfristen

Während der Probezeit
1 Woche im 1. und 2. Anstellungsmonat
1 Monat ab dem 3. Anstellungsmonat

Nach Ablauf der Probezeit
1 Monat im 1. Dienstjahr
3 Monate ab dem 2. Dienstjahr

Keine Kündigung bei befristetem Anstellungsverhältnis (Vertragsende gemäss Befristung)

Familienzulagen

Für Kinder bis zum 16. Altersjahr (in Ausbildung höchstens bis zum 25. Altersjahr) besteht ein monatlicher Anspruch auf Familienzulagen:
CHF 383.80 für das 1. Kind
CHF 245.05 für jedes weitere Kind
CHF 275.90 Ausbildungszulage ab 16. Altersjahr in Ausbildung

Ein überobligatorischer Anteil wird bei Anstellung von mind. 50% Beschäftigungsgrad ausgerichtet.

Lohnabzüge

  • AHV/IV/EO 5.3% vom Bruttolohn
  • ALV 1.1% vom Bruttolohn bis CHF 148'200.00
  • Nichtberufsunfallversicherung 0.44% vom Bruttolohn
  • Pensionskasse gemäss Verordnung
  • Quellensteuer gemäss Bestimmungen des Wohnkantons

Unfallversicherung

Möglichkeit zum Abschluss einer Kollektiv-Zusatzversicherung zur obligatorischen Unfallversicherung

Lohnfortzahlung

Bei Krankheit und Unfall:

  • 1. & 2. Dienstjahr: 100% bis max. 365 Tage
  • Ab 3. Dienstjahr: max. 730 Tage, bis 365. Tag 100%, ab 366. Tag 90%

Lohnfortzahlung bei Elternschaft:

  • Mutterschaft: 100% während 4 Monaten
  • Vaterschaft: 100% während 20 Tagen

Treueprämien

10. und 15. Dienstjahr: 11 Ferientage oder halber Monatslohn
Ab 20. Dienstjahr, alle 5 Jahre: 22 Ferientage oder voller Monatslohn

Gesetzliche Grundlagen

Die Eawag und ihre Mitarbeitenden unterstehen der Personalverordnung (PVO), dem Bundespersonalgesetz (BPG) und der Rahmenverordnung zum Bundespersonalgesetz (BPG).

Zusatzleistungen

Diverse Vergünstigungen/Beteiligungen bei ÖV-Abonnementen, PubliBike, Velo-Ausleihen, Parkplätzen, Mobility-Carsharing, Amag, Brack und vielen mehr. Auch Angebote im Bereich Sport und diverse Kurse zur Weiterbildung stehen zur Verfügung.

Zudem verfügen wir am Standort Dübendorf über ein Personalrestaurant, eine Bibliothek und eine Kindertagesstätte.

Am Standort Kastanienbaum können sich Mitarbeitende mittels einem täglich vorbeikommenden Bäckers verpflegen. Zudem steht eine vollständig ausgestattete Küche zur Verfügung.

Vorsorgewerk ETH-Bereich

Unsere Mitarbeitenden sind bei der Publica versichert. Das Vorsorgereglement ist online abrufbar.

Integrität in der Forschung