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Chlorothalonil fordert Wasserversorger
20. Februar 2020 |
Seitdem die EU Kommission Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend eingestuft hat, gehen die Wogen hoch. Denn Abbauprodukte (Metaboliten) dieses verbreitet eingesetzten Fungizids finden sich im Grundwasser. Die bisher gemessenen Werte übertreffen die gesetzliche Höchstkonzentration von 0.1 µg/L für Wasserressourcen, die als Trinkwasser genutzt werden, an zahlreichen Messstellen. Ob die Überschreitung dieses für Trinkwasser vorsorglich tief angesetzten Höchstwerts tatsächlich ein Risiko für Konsumentinnen und Konsumenten darstellt, ist bisher nicht nachgewiesen – für Lebensmittel liegen die als unbedenklich «erlaubten Tagesdosen» deutlich höher. Trotzdem will niemand Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser. Weil die Substanzen teilweise nur langsam abgebaut oder ausgewaschen werden, umfassen die Gegenmassnahmen mehr als das Anwendungsverbot für den Ausgangsstoff (seit dem 1. Januar 2020 in Kraft). Das Verdünnen des Rohwassers mit unbelastetem Wasser oder die (neue) Erschliessung von Quellen aus Einzugsgebieten ohne Ackerbau zählen dazu. Als «ultima ratio» kommen auch technische Aufbereitungsverfahren in Betracht. Zusammen mit Wasserwerken hat die Eawag im Labor und in Pilotanlagen untersucht, welche Verfahren, sich gegen welche Stoffe am besten einsetzen liessen. Jetzt fasst ein Faktenblatt die Resultate zusammen.
Die Untersuchungen über die Verfahren zur Entfernung von Chlorothalonil-Metaboliten wurden vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) mitfinanziert.